Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG (FSE: ELG), Dortmund, hat am 2. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in einem Umfang bis zu 10% des Grundkapitals Gebrauch zu machen. Danach ist die Elmos Semiconductor AG ermächtigt, bis zum 7. Mai 2020 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien darf auf Grundlage der Beschlüsse insgesamt 10.000.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen. Insgesamt sollen höchstens 450.000 eigene Aktien (ISIN DE0005677108) (entspricht rund 2,24 % des derzeitigen Grundkapitals der Elmos Semiconductor AG) zurück erworben werden. Der Rückkauf erfolgt über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Rückkauf soll am 7. März 2017 beginnen und bis zum 31. Dezember 2017 beendet sein. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen in der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet auch die Bedienung der ausstehenden Aktienoptionsprogramme, um so u.a. eine weitere Verwässerung bestehender Aktionäre zu vermeiden.

Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Elmos Semiconductor AG treffen. Die Elmos Semiconductor AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Artikel 5 Abs. 1 lit. a) bis c) sowie Abs. 3 bis Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG vom 8. Mai 2015 durchgeführt. Entsprechend wird die Gesellschaft das Kreditinstitut verpflichten.

Die Aktien der Elmos Semiconductor AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Elmos Semiconductor AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Elmos Semiconductor AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann – unter Beachtung geltenden Rechts – jederzeit ausgesetzt und im oben genannten Zeitraum wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Elmos Semiconductor AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter www.elmos.com/investor-relations/aktie/rueckkaufprogramm veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Cookie-Popup anzeigen